RoHS

Was versteht man unter RoHS?

Die europäische ROHS 2-Richtlinie 2011/65/EG (RoHS = Restriction of Certain Hazardous Substances) ist seit 03. Januar 2013 in Kraft. Sie dient zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe und verbietet das Inverkehrbringen von bestimmten Produkten, wenn deren Gehalt an

  • Blei
  • Quecksilber
  • Cadmium
  • Sechswertiges Chrom
  • Polybromiertem Biphenyl (PBB)
  • Polybromiertem Diphenylether (PBDE)

bestimmte Grenzwerte überschreitet.

Für welche Produkte gilt RoHS?

Die Richtlinie RoHS hat die Entlastung der kommunalen Müllentsorgung von Elektro- und Elektronikschrott zum Ziel. Sie gilt für sämtliche privat und gewerblich genutzte Elektro- und Elektronikgeräte wie z.B. Bügeleisen, Computer, Waschmaschinen und Elektrowerkzeuge.
Bestandteile einer festen Installation, wie z.B. die industriellen Mess-, Regel-, Steuerungs- und Antriebskomponenten, sind von der RoHS-Richtlinie ausgenommen, wenn sie mit Maschinen eine Funktionseinheit bilden. Sie sind weder von ihrer Beschaffenheit noch von ihrer Menge her mit Gütern aus privaten Haushalten vergleichbar. Sie werden auch nicht über den kommunalen Weg entsorgt.
Deshalb sind nach heutigem Stand Pilz-Produkte zum Großteil nicht von dieser Richtlinie betroffen.

Warum hat Pilz sich freiwillig zur Einhaltung von RoHS verpflichtet?

Als führendem Hersteller von Produkten für die Sichere Automation ist es für die Pilz GmbH & Co. KG eine Herausforderung, die Umweltauswirkungen ihrer Produkte über den gesamten Lebenszyklus, von der Herstellung bis zur Entsorgung, so gering wie möglich zu halten. Deshalb hat sich die Pilz GmbH & Co. KG entschlossen, alle Produkte an die oben genannten Richtlinien anzupassen.

Um dabei weiterhin die Qualität und Zuverlässigkeit der Produkte zu gewährleisten, wurden im Vorfeld sämtliche Bauteile auf ihre RoHS-Verträglichkeit geprüft und bei Eignung freigegeben. Ebenso wurden die Prozessparameter für das bleifreie Löten ab Mai 2006 neu definiert. Damit wurde die qualifizierte Grundlage geschaffen für die Umstellung der Produktionseinrichtungen auf RoHS-Kompatibilität. Seit diesem Zeitpunkt werden Pilz-Produkte in bleifreien Lötprozessen mit RoHS-verträglichen Komponenten produziert.

Den Anforderung der RoHS 2-Richtlinie und deren Ausnahmeregelungen gemäß Anhang III der überarbeiteten Richtlinie tragen wir heute Rechnung.

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