Internationale Konformitätsbewertung – CE-Kennzeichnung und -Beratung für Maschinen

CE-Kennzeichnung nach aktuellen Anforderungen aus einer Hand

Mit ausgewiesener Kompetenz und lückenlosem Service unterstützen wir Sie beim CE-Kennzeichnungsprozess. Dieser ist für neue oder umgebaute Maschinen, die in die EU importiert oder dort in Betrieb genommen werden, vorgeschrieben.

Seit dem 1.1.1995 sind Hersteller verpflichtet, an ihren Maschinen das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Durch die Anbringung des CE-Zeichens bestätigt der Hersteller, dass die Maschinen oder Anlagen alle erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie der ab 2027 geltenden EU-Maschinenverordnung 2023/1230 erfüllen. Alle Maschinen, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden, unabhängig des Baujahrs, benötigen eine CE-Kennzeichnung.

Mit Pilz stets sicher und konform – unser Angebot

Konformitätsnachweis hinsichtlich EU-Richtlinien und Verordnungen
Sie wollen Maschinen oder Anlagen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) importieren oder verkaufen? Dann benötigen Sie einen Dienstleistungspartner, der hinsichtlich der Interpretation der erforderlichen Richtlinien und Normen und der konkreten Umsetzung des CE-Kennzeichnungsprozesses über umfassendes Wissen und Erfahrung verfügt.

Werden bereits CE-zertifizierte Einzelmaschinen zu einer Gesamtheit von Maschinen zusammengefügt (Anlage), muss das Konformitätsbewertungsverfahren einschließlich der CE-Kennzeichnung für die gesamte Anlage durchgeführt werden. Pilz steht Ihnen beratend als Experte für Maschinensicherheit mit speziellen Dienstleistungen und Schulungen zur Seite.

 

Eine Nahaufnahme vom Gesicht eines Mannes mit Bart und durchsichtiger Schutzbrille, der in die Ferne blickt

Unsere Dienstleistungen rund um CE

Ein Mann mit weißem Schutzhelm, orangener Warnweste und durchsichtiger Schutzbrille steht in einer großen Halle

Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess rund um das Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie EU-Maschinenverordnung 2023/1230. Dieses umfasst folgende Leistungen:

  • Bestimmung und Anwendung der relevanten Normen und Richtlinien
  • Risikobeurteilung
  • Erstellung eines Sicherheitskonzeptes und/oder eines Sicherheitsdesigns
  • Bewertung der Konformität in Bezug auf die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
  • Durchführung erforderlicher Prüfungen, Tests und Messungen
  • Zusammenstellung der gesetzlich geforderten Dokumente für die Aufnahme in die technische Dokumentation
  • Optional: Wahrnehmung der Funktion als Bevollmächtigter zur Durchführung der CE-Kennzeichnung.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Sie sparen Zeit und Geld durch unseren strukturierten CE-Kennzeichnungsprozess.
  • Wir unterstützen Sie bei der Interpretation und Anwendung von Normen und Richtlinien.
  • Wir übernehmen, falls gewünscht, die Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens und bestätigen mit unserer Unterschrift, dass die geltenden Vorschriften eingehalten werden.
  • Für Hersteller außerhalb Europas tritt Pilz als Repräsentant im europäischen Markt für CE-Kennzeichnungs-Angelegenheiten auf.

Unsere Schulungen – weil Wissen schützt!

Weitere Informationen

Stammhaus

Pilz GmbH & Co. KG
Felix-Wankel-Straße 2
73760 Ostfildern
Deutschland

Telefon: +49 711 3409-0
E-Mail: info@pilz.de

Technischer Support

Telefon: +49 711 3409 444
E-Mail: support@pilz.com

Amerika

  • Kanada: +1 888-315-PILZ (315-7459)
  • Vereinigte Staaten (gebuehrenfrei): +1 877-PILZUSA (745-9872)
  • Brasilien: + 55 11 4942-7032
  • Mexiko: +52 55 5572 1300

Europa

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  • Belgien: +32 9 321 75 70
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  • Frankreich (gebuehrenfrei): +33 3 88104000
  • Österreich: +43 1 7986263-444
  • Irland: +353 21 4804983
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  • Italien: +39 0362 1826711
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  • Schweden: +46 300 13990 / +45 74436332
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Asien-Pazifik

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  • Japan: +81 45 471 2281
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