Technische Dokumentation

Technische Dokumentation

Gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist jeder Hersteller einer Maschine/Anlage dazu verpflichtet, die einzelnen Entwicklungsphasen einer Maschine/ Anlage zu dokumentieren. Diese Verpflichtung gilt für alle Phasen des Maschinenlebenszyklus und ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung.

Die technische Dokumentation hat folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • Aufbewahrungsfrist: mindestens 10 Jahre ab Herstellung der Maschine
  • Verfassung in einer EU-Amtssprache
  • Vorlage auf Anforderung der zuständigen, nationalen Behörden
  • Inhalte und Ergebnisse der Dokumentation müssen zurückzuverfolgen sein (Entstehung, Verantwortlichkeiten, etc.)

 

Die technische Dokumentation nach der Maschinenrichtlinie beinhaltet im Einzelnen:

  • einen Gesamtplan der Maschine sowie die Steuerkreispläne
  • detaillierte und vollständige Pläne (eventuell mit Berechnungen, Versuchsergebnissen usw. für die Überprüfung der Übereinstimmung der Maschine mit den grundlegenden Sicherheits-und Gesundheitsanforderungen
  • eine Liste der grundlegenden Anforderungen dieser Richtlinie, der Normen und der anderen technischen Spezifikationen, die bei der Konstruktion der Maschine berücksichtigt wurden sowie eine Beschreibung der Lösungen, die zur Verhütung der von der Maschine ausgehenden  Gefahren gewählt wurden (in der Regel durch die Gefahrenanalyse abgedeckt)
  • technische Berichte oder ausgestellte Zertifikate, Berichte oder Prüfungsergebnisse zur Konformität, die Betriebsanleitung der Maschine
  • eine allgemeine Beschreibung der Maschine
  • Konformitätserklärung oder Einbauerklärung und Montageanleitung
  • Konformitätserklärungen der in die Maschine eingebauten Maschinen oder Geräte

 

Vorgaben für Betreiber / Arbeitgeber

Bei Umbauten, die keine wesentlichen Änderungen darstellen, ist in der Regel der Betreiber / Arbeitgeber für die Sicherheit dieser Umbauten verantwortlich. Der Betreiber / Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass er seinen Arbeitnehmern nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stellt und sollte daher folgendes beachten:

  • Beachten der Arbeitsschutzgesetze des jeweiligen Landes
  • Beachten der Betriebssicherheitsverordnung (in Deutschland)
  • Dokument zur Prüfung auf wesentliche Veränderung als Beleg erstellen
Top
Stammhaus

Pilz GmbH & Co. KG
Felix-Wankel-Straße 2
73760 Ostfildern
Deutschland

Telefon: +49 711 3409-0
E-Mail: info@pilz.de

Technischer Support

Telefon: +49 711 3409 444
E-Mail: support@pilz.com

Amerika

  • Vereinigte Staaten (gebuehrenfrei): +1 877-PILZUSA (745-9872)
  • Mexiko: +52 55 5572 1300
  • Brasilien: + 55 11 4942-7032
  • Kanada: +1 888-315-PILZ (315-7459)

Europa

  • Österreich: +43 1 7986263-444
  • Türkei: +90 216 577 55 52
  • Russland: +7 495 6654993
  • Belgien: +32 9 321 75 70
  • Großbritannien: +44 1536 460866
  • Frankreich (gebuehrenfrei): +33 3 88104000
  • Finnland: +358 10 3224030 / +45 74436332
  • Niederlande: +31 347 320477
  • Italien: +39 0362 1826711
  • Irland: +353 21 4804983
  • Portugal: +351 229 407 594
  • Dänemark: +45 74436332
  • Spanien: +34 938497433
  • Schweiz: +41 62 889 79 32
  • Deutschland: +49 711 3409 444
  • Schweden: +46 300 13990 / +45 74436332

Asien-Pazifik

  • Thailand: +66 210 54613
  • Japan: +81 45 471 2281
  • Singapur: +65 6829 2920
  • Neuseeland: +64 9 6345350
  • China: +86 400-088-3566
  • Australien (gebuehrenfrei): +61 3 9560 0621 / 1300 723 334
  • Taiwan: +886 70 1015 0068 (當地網路電話)
  • Südkorea: +82 31 778 3390
War dieser Artikel hilfreich?
Kontaktformular öffnen
Telefon:+49 711 3409 444
Mail: support@pilz.com

Was können wir für Sie tun?


Mir ist bekannt, dass die erhobenen personenbezogenen Daten ohne meine Einwilligung nur zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung meiner Anfragen genutzt werden. Weitere Informationen zum Datenschutz und Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten finden Sie hier: Pilz Datenschutz
Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich (E-Mail genügt).

* Pflichtfeld