In den meisten Ländern der Welt gibt es verbindliche Vorschriften zur Absicherung von Maschinen und Anlagen. Informieren Sie sich über die wichtigsten sicherheitstechnischen Rechtsgrundlagen in:
Richtlinien und Gesetze
Weltweite Sicherheit von Mensch und Maschine

Richtlinien und Gesetze in Europa (EG-Richtlinien)
EG-Richtlinien stellen im Recht der Europäischen Union eine Besonderheit dar, da sie keine Richtlinien im ursprünglichen Sinn sind. Sie richten sich vielmehr an die nationalen Gesetzgeber der EU. Diese sind aufgefordert, die europäischen Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Zum Beispiel ist dies in Deutschland i.d.R. über das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) realisiert.
Bei der sicheren Konstruktion von Maschinen sind die Anforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien einzuhalten. Die EG-Richtlinien haben das Ziel, den freien Warenverkehr innerhalb der EU zu gewährleisten. Von den inzwischen fast 30 aktiven EG-Richtlinien ist für den typischen Maschinenbauer lediglich eine kleine Auswahl relevant.
Überblick über die wichtigsten EG-Richtlinien
Hier ein Überblick über die wichtigsten EG-Richtlinien. Die Richtlinien selbst sind im Volltext von der EU erhältlich:
- Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG
Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für die Konstruktion und den Bau von Maschinen
- EMV-Richtlinie RL 2014/30/EU
Ungestörte Funktion elektrischer/elektronischer Geräte bezogen auf elektromagnetische Felder
- Niederspannungsrichtlinie RL 2014/35/EU
Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen bezogen auf Gefahren durch elektrischen Strom
- Weitere Richtlinien, z.B.
Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, ATEX-Richtlinie 2014/34/EU, Aufzugs-RL 2014/33/EU
Für die Produkte, die unter eine oder mehrere der oben genannten EG-Richtlinien fallen, existiert eine CE-Kennzeichnungspflicht. Diesen Produkten muss auch eine Konformitätserklärung beigefügt sein. Mit der Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass damit alle Anforderungen der europäischen Richtlinien eingehalten werden, unter die sein Produkt fällt. Er kann damit sein Produkt innerhalb des Geltungsbereichs der EU ohne Rücksicht auf nationale Bestimmungen einführen und vertreiben.
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