Gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist jeder Hersteller einer Maschine/Anlage dazu verpflichtet, die einzelnen Entwicklungsphasen einer Maschine/ Anlage zu dokumentieren. Diese Verpflichtung gilt für alle Phasen des Maschinenlebenszyklus und ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung.
Technische Dokumentation

Die technische Dokumentation hat folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Aufbewahrungsfrist: mindestens 10 Jahre ab Herstellung der Maschine
- Verfassung in einer EU-Amtssprache
- Vorlage auf Anforderung der zuständigen, nationalen Behörden
- Inhalte und Ergebnisse der Dokumentation müssen zurückzuverfolgen sein (Entstehung, Verantwortlichkeiten, etc.)
Die technische Dokumentation nach der Maschinenrichtlinie beinhaltet im Einzelnen:
- einen Gesamtplan der Maschine sowie die Steuerkreispläne
- detaillierte und vollständige Pläne (eventuell mit Berechnungen, Versuchsergebnissen usw. für die Überprüfung der Übereinstimmung der Maschine mit den grundlegenden Sicherheits-und Gesundheitsanforderungen
- eine Liste der grundlegenden Anforderungen dieser Richtlinie, der Normen und der anderen technischen Spezifikationen, die bei der Konstruktion der Maschine berücksichtigt wurden sowie eine Beschreibung der Lösungen, die zur Verhütung der von der Maschine ausgehenden Gefahren gewählt wurden (in der Regel durch die Gefahrenanalyse abgedeckt)
- technische Berichte oder ausgestellte Zertifikate, Berichte oder Prüfungsergebnisse zur Konformität, die Betriebsanleitung der Maschine
- eine allgemeine Beschreibung der Maschine
- Konformitätserklärung oder Einbauerklärung und Montageanleitung
- Konformitätserklärungen der in die Maschine eingebauten Maschinen oder Geräte
Vorgaben für Betreiber / Arbeitgeber
Bei Umbauten, die keine wesentlichen Änderungen darstellen, ist in der Regel der Betreiber / Arbeitgeber für die Sicherheit dieser Umbauten verantwortlich. Der Betreiber / Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass er seinen Arbeitnehmern nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung stellt und sollte daher folgendes beachten:
- Beachten der Arbeitsschutzgesetze des jeweiligen Landes
- Beachten der Betriebssicherheitsverordnung (in Deutschland)
- Dokument zur Prüfung auf wesentliche Veränderung als Beleg erstellen
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