EU‑Maschinenverordnung ab dem 20. Januar 2027

Welche Anforderungen gelten für Hersteller von Maschinen, wenn die Maschinenverordnung die Maschinenrichtlinie ablöst

Der Countdown zur EU‑Maschinenverordnung läuft

Countdown zur neuen EU‑Maschinenverordnung (MVO) mit Zahnrädern und CE‑Symbolen

Am 20. Januar 2027 wird die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 gültig. Sie ist am 19. Juli 2023, zwanzig Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, in allen Mitgliedsländern in Kraft getreten. Die Maschinenverordnung beinhaltet Konkretisierungen und schafft mehr Klarheit bei bislang strittigen Punkten. Zudem beinhaltet sie neue Aspekte wie z.B. die wachsende Bedeutung von Industrial Security und Digitalisierung. Maschinenhersteller haben jetzt Zeit, die neuen Anforderungen an Sicherheit von Maschinen und Anlagen zu erfüllen.

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Kernänderungen der EU-Maschinenverordnung

  • Bestimmte Hochrisiko‑Maschinen unterliegen einer verpflichtenden Prüfung durch eine benannte Akkreditierungsstelle.
  • Wesentliche Veränderungen führen dazu, dass Betreiber zum Hersteller werden – inklusive aller Pflichten.
  • Sicherheitsbauteile umfassen nun auch Software.
  • Digitale Technologien wie KI, IoT und Robotik werden erstmals als Risikofaktoren berücksichtigt.
  • Cybersecurity wird integraler Bestandteil der Maschinensicherheit.
  • Betriebs‑ und Konformitätsunterlagen dürfen digital bereitgestellt werden

Häufig gestellte Fragen

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Häufig gestellte Fragen zur Maschinenverordnung (FAQs)

Warum gibt es die EU-Maschinenverordnung, wann tritt sie in Kraft? Welche Änderungen gibt es und was sind die Auswirkungen für Maschinenhersteller?

Wie lautet der korrekte Name der Maschinenverordnung?

Der offizielle Titel der Maschinenverordnung lautet: Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen.

Was gilt, bis die Maschinenverordnung verbindlich angewendet werden muss?

Die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) ist die letzte und aktuell gültige Version der Richtlinie über Maschinen. Sie findet seit 2009 und bis zum in Kraft treten der Maschinenverordnung verbindlich Anwendung in der europäischen Union.

Warum gibt es die Maschinenverordnung?

Vergleicht man die technischen Anforderungen der Automatisierung und des Maschinenbaus von heute mit denen von 2009, wird deutlich, dass die Überarbeitung der Richtlinie unabdingbar war. Digitalisierung und Vernetzung sowie die damit verbundenen neuen Themen Industrial Security und Künstliche Intelligenz (KI) sind dabei, die Fabrikhallen und die darin befindlichen Maschinen und Anlagen stark zu verändern. Um diesen Änderungen Rechnung zu tragen, wurden die Bestimmungen den technischen Entwicklungen angepasst.

Was ist das Ziel der Maschinenverordnung?

Die Maschinenverordnung hat den Anspruch, das hohe Niveau der Sicherheit, das mit der Umsetzung der Vorgaben aus der Maschinenrichtlinie erreicht wurde, zu erhalten und auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Das Ziel ist es, die Interaktion zwischen Mensch und Maschine sicher zu gestalten und die Standardisierung grundlegender und verpflichtender europäischer Sicherheitsanforderungen an Maschinen sicherzustellen.

Für wen oder was gilt die EU-Maschinenverordnung?

Die neue Verordnung erfasst weiterhin Maschinen sowie zugehörige Produkte, die in der Europäischen Union betrieben werden sollen, erweitert die Sicherheitsbauteile jedoch um Software.

Ab wann gilt die Maschinenverordnung und wie sind die Übergangsfristen?

Am 29. Juni 2023 wurde die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Ab dem 20. Januar 2027 (Stichtagsregelung) gilt die Maschinenverordnung rechtsverbindlich in allen EU-Staaten.

Was steht in der Maschinenverordnung?

Die neue Europäische Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 enthält umfassende Regelungen zur Sicherheit und Gesundheitsschutz von Maschinen, einschließlich neuer Technologien wie Künstliche Intelligenz. Wichtige Punkte sind Sicherheitsanforderungen, neue Konformitätsbewertungsverfahren und strengere Marktüberwachung.

Was sind die wichtigsten Änderungen und Neuerungen der Maschinenverordnung?

  • Prüfpflichtige Maschinen
    Der Katalog der prüfpflichtigen Maschinen, der bisher im Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG war und zum Anhang I „umgezogen“ ist, enthält in Abschnitt A eine Liste von Hoch-Risiko-Maschinen, für die eine verpflichtende Prüfung und Zertifizierung durch Dritte vorgesehen ist. Sechs Maschinenkategorien werden in Zukunft prüfpflichtig sein, ohne dass die Anwendung einer harmonisierten Norm von der Prüfpflicht entbindet. Das ist den aktuellen Entwicklungen zur Künstlichen Intelligenz geschuldet. So können Maschinenhersteller für die sechs gelistete Produktgruppen nicht mehr wie bisher eine Konformität in Verbindung mit einer harmonisierten Norm selbst erklären, sondern müssen dafür eine benannte Akkreditierungsstelle anfragen.
     
  • Wesentliche Veränderung
    Die Verordnung wurde um eine Begriffsbestimmung zur wesentlichen Veränderung von Maschinen und die Rechtsfolgen einer solchen Veränderung erweitert. Ein Konformitätsbewertungsverfahren ist für die Sicherheit von Maschinen erforderlich, wenn eine Maschine tiefgreifend verändert wird oder wenn Änderungen durchgeführt werden, die die Übereinstimmung der Maschine mit den gesetzlichen Bestimmungen zur CE-Kennzeichnung betreffen. Dabei gilt, dass Betreiber als Folge einer wesentlichen Veränderung zum Hersteller werden – mit allen Pflichten.
     
  • Sicherheitsbauteile
    Die Begriffsbestimmung der Sicherheitsbauteile erfasst jetzt neben Bauteilen physischer Art oder digitaler und/oder gemischter Art auch die Software.
     
  • Digitalen Technologien
    Das Aufkommen neuer digitaler Technologien wie künstliche Intelligenz, das Internet der Dinge und die Robotik bringen neue Herausforderungen für die Produktsicherheit mit sich.
     
  • Industrial Security
    In einem neuen Abschnitt „Protection against corruption“ stellt die Maschinenverordnung jetzt auch Anforderungen an die Cybersecurity von Maschinen. Bedrohungen der Cybersecurity dürfen die Sicherheitsfunktionen der Maschine nicht beeinträchtigen. Maßnahmen dagegen sind daher nicht länger Auslegungssache des Inverkehrbringers der Maschine, sondern verpflichtender Bestandteil. Hersteller müssen ihre bestehenden Safety-Konzepte hinsichtlich dessen überarbeiten!
     
  • Digitale Betriebsanleitung
    Die Lieferung der Betriebsanleitung in digitaler Form wird zugelassen. Auf Wunsch des Kunden muss der Hersteller die Betriebsanleitung in Papierform zur Verfügung stellen. Auch die EU-Konformitätserklärung darf in digitaler Form erfolgen. Unvollständige Maschinen dürfen mit digitaler Montageanleitung, wie auch mit digitaler Einbauerklärung geliefert werden.

Gibt es harmonisierte Normen zur EU-Maschinenverordnung?

Die Europäische Union plant, möglichst alle der aktuell rund 800 harmonisierten Normen, die unter der bisherigen Maschinenrichtlinie gelten, auch für die neue Maschinenverordnung zu harmonisieren. Hierzu wird ein neuer Anhang ZA zu den Normen erstellt, der den Zusammenhang zwischen der jeweiligen Norm und der Maschinenverordnung zeigt.

In den zur Maschinenrichtlinie harmonisierten Normen existieren in der Regel keine Abschnitte, die die neuen Anforderungen aus der Maschinenverordnung, wie z.B. Schutz gegen Korrumpierung, behandeln. Deshalb wird es für diese Anforderung eine separate Norm geben, die EN 50742.

Wenn die bisher verwendeten Normen auch unter der neuen Maschinenverordnung harmonisiert und im EU-Amtsblatt gelistet sind, können Maschinenhersteller bei der Konformitätsbewertung zusätzlich die neue EN 50742 anwenden, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Je nach Maschine oder Produkt können weitere Konformitätsprüfungen, z.B. weitere harmonisierte Normen oder Prüfung durch eine benannte Stelle, notwendig sein, um die Maschinenverordnung zu erfüllen.

Visual für FAQs zur neuen Maschinenverordnung 2023/1230.

Bereit für die nächsten Schritte zur MVO

Die Maschinenverordnung bringt viele Veränderungen – aber auch Chancen.

Damit Sie Ihre Maschinen und Prozesse frühzeitig anpassen können, begleiten wir Sie mit praxisnahen Informationen und fundiertem Expertenwissen.

Ob kompakter Überblick, vertiefender Leitfaden, gezielte Schulungen oder Beratung: Wir machen Sie fit für den 20. Januar 2027!

Safety und Security – ein integrierter Ansatz

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Mit unserer langjährigen Erfahrung verbinden wir Safety und Industrial Security zu einem durchgängigen Gesamtkonzept. Durch fundiertes Know-how, Schulungen, Dienstleistungen und passende Produktlösungen bieten wir Ihnen  passende Bausteine für sichere und CE-konforme Maschinen.

Nur wer die Sicherheitsfunktionen einer Maschine versteht, kann wirksame Schutzmaßnahmen definieren – deshalb gehören Safety und Security immer zusammen gedacht.

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