Ab Januar 2027 wird die neue EU‑Maschinenverordnung (EU 2023/1230) verbindlich und macht Cybersecurity erstmals zur Pflicht für Maschinenhersteller und -betreiber. Die Verordnung ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie und fordert bereits bei der Konstruktion wirksame Schutzmaßnahmen gegen Cyberangriffe.
Parallel dazu tritt der Cyber Resilience Act (CRA) vollständig ab 11.12.2027 in Kraft und gilt für alle Produkte mit digitalen Elementen – inklusive vernetzter Maschinen. Er verpflichtet Hersteller zu Security‑by‑Design, Schwachstellenmanagement, regelmäßigen Updates und Meldepflichten.
Beide Regelwerke ergänzen sich!
Während die Maschinenverordnung den Schutz sicherheitsrelevanter Steuerungen (Safety) adressiert, konzentriert sich der CRA auf den Schutz von Daten und die digitale Resilienz.
Für Maschinen mit digitalen Komponenten entsteht damit eine Doppelverpflichtung ab 2027.
Warum jetzt handeln?
- Ab 2027 nur noch rechtskonforme Produkte mit MVO‑ & CRA‑Erfüllung
- Pflicht zu Cybersecurity‑Maßnahmen bereits in der Konstruktion
- Schwachstellenmanagement und Meldepflichten werden verbindlich
- Notwendige CE‑Konformität nur mit nachweisbaren Security‑Vorkehrungen
Ihr Nutzen
- Rechtssichere Umsetzung der MVO‑Cybersecurity‑Anforderungen
- Erfüllung der CRA‑Vorgaben für digitale Produkte
- Reduzierte Haftungsrisiken & erhöhter Schutz vor Cyberangriffen
- Zukunftssichere Maschinenentwicklung und höhere Betriebssicherheit
Ab 2027 gilt: Ohne Cybersecurity keine Marktzulassung.
Bereiten Sie Ihre Maschinen jetzt auf die neuen EU‑Pflichten vor.