Sicherheitstechnische Beurteilung nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) bzw. der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV)


Ihre Maschine ist schon einige Jahre alt, sie funktioniert noch gut, aber passt auch der sicherheitstechnische Stand noch?
Womöglich wurde sie schon in Betrieb genommen, bevor es entsprechende Erlasse zu Neumaschinen gab?
Was ist zu tun?


 

Haftungssicherheit durch die Bereitstellung von sicheren Maschinen

Ziel jedes Betreibers von Maschinen und Anlagen ist es, seine Mitarbeiter mit den richtigen Schutzmassnahmen zu schützen, Haftungssicherheit zu schaffen und die Verfügbarkeit der Maschinen und Anlagen zu gewährleisten oder sogar zu steigern. Dieses Ziel wird erreicht, wenn die rechtlichen Anforderungen und technischen Möglichkeiten im Unternehmen bekannt sind und Maschinen immer nach Stand der Technik verwendet werden. 

Umsetzung der Anforderungen dem UVG und der VUV als Arbeitgeberpflicht

Die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwen-dung von Arbeitsmitteln – wie Maschinen – regelt in der Schweiz die auf dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) basierende Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV). Sie beschreibt, welche Anforderungen der Arbeitgeber bei der Verwendung von Maschinen erfüllen muss. 

Dazu gehört die Pflicht, dass die auftretenden Gefährdungen von Arbeitsmitteln während der Zeit der Verwendung regelmässig beurteilt und falls notwendig geeignete Schutzmassnahmen abgeleitet bzw. umgesetzt werden müssen. Dabei müssen die anerkannten Regeln der Technik angewendet werden unter Berücksichtigung von harmonisierten Normen. 
Dies gilt unabhängig vom Alter der Maschinen. 

Die sicherheitstechnische Beurteilung von Pilz ist das passende Mittel, um Sie bei der Überprüfung und Optimierung des sicherheitstechnischen Stands Ihrer Maschinen zu unterstützen. 

Unsere Leistungen

  • Inspektion der Maschine und des maschinennahen Umfelds mit Aufnahme und Dokumentation aller ersichtlichen Gefährdungen 
  • Beschreibung aller festgestellten Gefährdungsstellen sowie der Gefährdungen 
  • Bewertung der Gefährdungen 
  • Beschreibung der erforderlichen Massnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik zur Minimierung der Gefährdungen 

Nach Abschluss der Sicherheitstechnischen Beurteilung können unsere Experten Sie bei den weiteren Schritten unterstützen z.B. bei: 

  • Ausarbeitung eines Sicherheitsdesigns 
  • Implementierung der notwendigen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Massnahmen 
  • Performance Level oder SIL- Verifikationen der Sicherheitsfunktionen 
  • Wirksamkeitskontrolle der Schutzmassnahmen 
  • Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsanleitungen 
  • Beratung zu Prüfumfang und -fristen der Schutzeinrichtungen und Umsetzung der Prüfungen z.B. von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen

     

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Sie arbeiten mit den Experten für Maschinensicherheit und sichere Automation zusammen. 
  • Sie bekommen eine Übersicht zum sicherheitstechnischen Zustand Ihrer Maschine und den notwendigen Massnahmen. 
  • Sie erhöhen den Mitarbeiterschutz und die Verfügbarkeit und senken gleichzeitig Ihr Haftungsrisiko. 
  • Sie schützen Ihre Investitionen und verbessern Ihre Maschinenabläufe.
Kontakt

Pilz lndustrieelektronik GmbH
Gewerbepark Hintermättli
5506 Mägenwil
Schweiz

Telefon: +41 62 889 79 30
E-Mail: pilz@pilz.ch

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