Recht und Normen in Asien

Asien

In Asien ist die Anzahl rechtsverbindlicher Vorschriften zur Gestaltung sicherer Maschinen nicht sehr hoch. Aufgrund des schnellen industriellen Wachstums steigt jedoch auch hier die Nachfrage nach Maschinensicherheitskomponenten. Nicht zuletzt sind dafür unterschiedliche Zertifizierungsverfahren sowie Arbeitsschutz- und Gesundheitsgesetze verantwortlich, welche entsprechende Schutzmaßnahmen und Mindeststandards definieren.

Recht und Normen in Russland und den GUS-Staaten

Russland und Staaten der GUS haben schon seit einigen Jahren die TR CU-Zertifizierung (Technical Regulations of the Customs Union) implementiert. Das heißt, technische Geräte, die unter einen speziellen Produktkatalog fallen, müssen ein bestimmtes Zertifizierungsverfahren durchlaufen.

Maschinen sowie deren technisches Zubehör werden z.B. einer Baumusterprüfung durch eine europäische Prüfstelle ("notified body") unterzogen. Diese Prüfung wird in der Regel durch eine in Russland ansässige Zulassungsstelle anerkannt.

Russland und GUS-Staaten

Recht und Normen in China

China hat die sogenannte CCC-Zertifizierung eingeführt. Ähnlich wie in Russland besteht dort eine Zertifizierungspflicht für technische Produkte durch eine nationale Prüfstelle.

Darüber hinaus werden die Fertigungsstätten besichtigt. Fällt ein technisches Gerät unter den Bereich des in 19 Kategorien unterteilten Produktkatalogs, besteht die Zertifizierungspflicht.

Andernfalls muss eine Art „Unbedenklichkeitserklärung“ einer nationalen Prüfstelle mitgeliefert werden.

China

Recht und Normen in Japan

Das japanische Arbeitsschutz- und Gesundheitsgesetz legt fest, dass gefährliche Maschinen oder Maschinen, die in gefährlichen Umgebungen verwendet werden, mit entsprechenden, durch das nationale Ministerium festgelegten Schutzmaßnahmen ausgestattet sein müssen. Dies betrifft beispielsweise Gummimahlmaschinen, Pressen, Überlastschutzgeräte für Kräne, Sägemaschinen in der Holzverarbeitung oder elektrische Teile in explosionsgefährdeten Bereichen. Bei einigen Maschinen ist vor Herstellung oder Nutzung eine Genehmigung des nationalen Ministeriums erforderlich. Kessel, Kräne, Druckbehälter oder Aufzüge fallen in diese Kategorie.

Die Betriebssicherheitsverordnung erfordert als "Best Effort", dass Maschinenhersteller Informationen zu Risiken in Bezug auf die Verwendung der Maschine bereitstellen und jeder Arbeitgeber/Maschinenbenutzer eine Risikobewertung durchführt.

Japan

Die Japanese Industrial Safety & Health Association (JISHA) unterstützt vor allem die Einführung von Risikobewertungen und Arbeitsschutzmanagementsystemen in Japan. Aufgrund japanischer Rechtsvorschriften muss jeder Arbeitgeber/Maschinenbenutzer sicherstellen, dass Betriebssicherheitsmaßnahmen vorhanden sind. Mitarbeiter sind verpflichtet, entsprechende Maßnahmen ihres Arbeitgebers zu unterstützen.

Die Methodik der Risikobewertung ist in japanischen Normen (Japanese Industrial Standards, JIS) angegeben, die mit internationalen Normen harmonisiert sind. Obwohl die Risikobewertung bei Verwendung bestimmter chemischer Stoffe obligatorisch ist, wird sie derzeit in anderen Branchen nicht gefordert.

Recht und Normen in Indien

Am 28. August 2024 hat das indische Ministry of Heavy Industries die neue Verordnung „Machinery and Electrical Equipment Safety (Omnibus Technical Regulation) Order, 2024“ (kurz: OTR 2024) veröffentlicht. Diese umfassende Regelung wurde vom Bureau of Indian Standards (BIS) entwickelt und zielt darauf ab, einheitliche Sicherheitsstandards für Maschinen und elektrische Ausrüstungen zu schaffen, die in Indien hergestellt oder nach Indien importiert werden. Zukünftig dürfen daher nur noch Produkte auf dem indischen Markt in Verkehr gebracht werden, die den neuen Anforderungen entsprechen.

Indien

Ziele der OTR im Überblick:

  • Einrichtung eines transparenten und standardisierten Zertifizierungsprozesses gemäß Scheme-X der BIS-Vorschriften (Konformitätsbewertung) von 2018.
  • Förderung der Risikobewertung und -minderung bei der Konstruktion, Herstellung und dem Betrieb von Maschinen.
  • Verbesserung der Sicherheitskonformität für in Indien importierte oder hergestellte Maschinen.
  • Verringerung der mit dem Betrieb von Maschinen verbundenen Risiken und Verbesserung der öffentlichen Sicherheit

Eingeschränkter Anwendungsbereich in der ersten Phase

In der ersten Umsetzungsphase gilt die OTR 2024 ausschließlich für Maschinen und elektrische Ausrüstungen, die im ersten Anhang des Amtsblatts aufgeführt sind. Andere Produktgruppen, die ursprünglich im Entwurf enthalten waren, wie z. B. elektronische Konsumgüter oder komplexe Industrieanlagen sind derzeit, bis zur Veröffentlichung eines weiteren Datums nicht betroffen. 

Anforderungen und Ablauf

Die Anforderungen basieren auf internationalen Normen wie ISO 12100:2010 sowie der indischen Norm IS 16819:2018. Es kommen Typ-A-, Typ-B1, B2- und Typ-C-Normen zur Anwendung, je nach Art und Komplexität der Maschinen. Die Konformität wird durch Produktkonformitätsberichte, Risikobewertungen und Sicherheitsvalidierungen nachgewiesen. Die Zertifizierung umfasst Dokumentenprüfungen und Vor-Ort-Audits zur Überprüfung der Sicherheit und der Einhaltung der Vorschriften.

  • Einreichung des Antrags mit technischen Unterlagen inklusive Risikobewertungs- und Validierungsberichte sowie Produktkonformitätsbericht. 
  • Durchführung von Dokumentenprüfungen und Audits vor Ort zur Überprüfung der Konformität.
  • Entrichtung der anfallenden Gebühren und Vorlage von Leistungsbankgarantien.
  • BIS über die Details der Lieferung informieren und die Gültigkeit der Zertifizierung aufrechterhalten.

Wie unterstützt Pilz

Internationale Unternehmen, die Maschinen oder elektrische Ausrüstungen nach Indien exportieren, sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen. Denn mit Inkrafttreten der OTR 2024 gelten die verbindliche Anpassung an indische Sicherheitsstandards. Es dürfen also nur noch Produkte auf dem indischen Markt verkauft werden, die den neuen Anforderungen entsprechen. Wer nach Indien exportieren will, muss zukünftig zudem einen autorisierten Vertreter (AIR) mit Sitz in Indien benennen. 

Pilz Indien unterstützt Sie umfassend bei der Vorbereitung auf die Regulierung, der Erfüllung der Anforderungen und damit beim Export nach Indien. Neben der Beratung zur Einhaltung von IS 16819 und weiterer relevanter Normen bietet Ihnen Pilz auch Unterstützung bei der Erstellung technischer Unterlagen einschließlich Risikobewertungen und Sicherheitsvalidierungen. Darüber hinaus werden Schulungen und Workshops zu Maschinensicherheit und BIS-Zertifizierung angeboten. Das umfangreiche Produktportfolio zertifizierter Sicherheitskomponenten, die den BIS-Anforderungen entsprechen, rundet das Angebot ab. 

Pilz Indien ist zudem aktives Mitglied im entsprechenden Ausschuss des „Bureau of Indian Standards“ und somit immer für Sie auf dem Laufenden.

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