17.02.2026

FAQs Maschinenverordnung

Ab wann muss die Maschinenverordnung angewendet werden? Und gibt es eine Übergangsfrist?

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt verbindlich ab dem 20. Januar 2027. Ab diesem Stichtag ersetzt sie vollständig die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und wird unmittelbar in allen EU Mitgliedstaaten angewendet – ohne nationale Umsetzung, wie es für EU Verordnungen üblich ist.

Bis einschließlich 19. Januar 2027 dürfen Maschinen weiterhin nach der alten Richtlinie in Verkehr gebracht werden. Ab dem 20. Januar 2027 müssen alle neu bereitgestellten oder in Verkehr gebrachten Maschinen die Anforderungen der neuen Verordnung erfüllen – einschließlich aktualisierter Risikobeurteilung, technischer Dokumentation, CE Konformitätsbewertung und ggf. neuer Anforderungen an Software , Cyber  oder KI bezogene Risiken.
 
 

 

Kurz gesagt:

  • Bis 19.01.2027: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • Ab 20.01.2027: ausschließliche Anwendung der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
  • Keine Übergangsphase, in der beide Rechtsakte wahlweise genutzt werden könnten.

 

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